Die Stadt Adelsheim bietet ab 2021 für die Kindergartenplatzvergabe in den drei kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Adelsheim und Sennfeld eine gemeinsame zentrale Kitaplatzvormerkung an.
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Die Stadt Adelsheim bietet ab 2021 für die Kindergartenplatzvergabe in den drei kirchlichen Kindertageseinrichtungen in Adelsheim und Sennfeld eine gemeinsame zentrale Kitaplatzvormerkung an.
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Wir können uns in Adelsheim glücklich schätzen, dass Frau Akdere und Frau Dedinska-Eichele mit ihrer Praxis vor Ort sind und mit ihrem Einsatz und Wissen die hausärztliche Versorgung in Adelsheim sicherstellen.
Dennoch ist man gut beraten auch die künftige ärztliche Versorgung im Blick zu haben. Genau dies hat die Kassenärztliche Vereinigung KVBW sich zur Aufgabe gemacht und hat nun attraktive Fördermöglichkeiten für Ärztinnen und Ärzte ausgelobt, die sich in Adelsheim niederlassen
bzw. eine Praxis übernehmen würden. In diesem Fall kann man bis zu 80.000 € erhalten. Bei Gründung eines Medizinischen Versorgungszentrums/Berufsausübungsgemeinschaft sind sogar Förderungen bis zu 120.000 € möglich. Doch damit nicht genug. Auch bei den akuten Fördergebieten des Landärzte Förderprogramms des Sozialministeriums Baden-Württemberg ist Adelsheim gelistet. Hier wäre eine zusätzliche Förderung von bis zu 30.000€ möglich. Das heißt summa sumarum können Ärztinnen und Ärzte mit Förderungen von bis zu 110.000€ bzw. 150.000 € rechnen.
Ich würde mich freuen, wenn Sie, lieber Mitbürgerinnen und Mitbürger, diese Information im Hinterkopf behalten und an Medizinerinnen und Mediziner weitergeben, die für ein solches Vorhaben in Frage kommen könnten.
Zur Beisetzung von Urnen bietet die Stadt Adelsheim auf den Friedhöfen in Adelsheim, Leibenstadt und Sennfeld neben den Urnenerdgräbern auch Urnengemeinschaftsanlagen an. In Adelsheim sind dies die Urnenwand und die Urnenrasengräber, in Leibenstadt die Gemeinschaftsanlage unterhalb der Leichenhalle und in Sennfeld ebenfalls Urnenrasengräber. An den Urnengemeinschaftsanlagen dürfen nach der Friedhofssatzung der Stadt Adelsheim vom 23. Oktober 2017 Grabschmuck wie Blumen, Kränze, Kerzen, Grablichter u.Ä. nicht angebracht oder abgelegt werden. Die Grabnutzungsberechtigten werden bei der Überlassung eines Urnengrabplatzes in den Gemeinschaftsanlagen auf diese Bestimmung hingewiesen. Wir bitten die Grabnutzungsberechtigten um Beachtung und behalten uns vor an den Urnengemeinschaftsanlagen abgelegten Grabschmuck zu entfernen.
Marktstraße 7
74740 Adelsheim
Baden-Württemberg
Tel.: 06291 6200-0
Fax: 06291 6200-35
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