Die Tage sind nicht nur länger, sie werden auch bald wärmer und die nächste Poolsaison steht vor der Tür. Deshalb möchten wir Sie auf die Regeln zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken, Swimmingpools und größeren Planschbecken auf privaten Grundstücken hinweisen:
Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt in der Regel mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz, welches von der Wasserversorgung Bauland überwacht wird.
Bewegt sich dieser außerhalb der erwarteten Grenzen, kann dies ein Hinweis auf einen Wasserrohrbruch sein und wird näher untersucht.
Bitte kontaktieren Sie vor dem Befüllen unsere Wasserversorgung (Telefon 415554), um den besonderen Wasserbedarf anzumelden.
Die Gebühren werden nach der eingeleiteten Trinkwassermenge berechnet, welche bei der Befüllung des Pools, mittels des geeichten Hauptwasserzählers, gemessen werden.
Weder ist eine Erstbefüllung noch eine Nachfüllung über einen separat eingebauten Gartenwasserzähler der Gemeinde gestattet. Dieser Gartenwasserzähler ist ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen.
Die Gebühren entnehmen Sie bitte der Wasserversorgungssatzung https://www.adelsheim.de/bekanntmachungen-satzungen/satzungen.html.
Hinweis: Eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden.
Zur Absetzung von Poolwasser bei Entleeren unser Hinweis:
Poolfüllungen sind generell von der Möglichkeit der Absetzung ausgeschlossen, da es sich um Abwasser gemäß § 54 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz handelt. Dies bedeutet, dass dieses Abwasser über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden muss.
Für die Einleitung in die Schmutzwasserkanalisation sind Schmutzwassergebühren zu entrichten. Die Abwassermenge wird mit dem Hauptwasserzähler erfasst und im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung mit abgerechnet.


