Genehmigungsantrag für 16 Windenergieanlagen für den Windpark „Waidachswald“ – Stadt Adelsheim

Genehmigungsantrag für 16 Windenergieanlagen für den Windpark „Waidachswald“

Das Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis informiert zum Genehmigungsantrag für den Windpark „Waidachswald“:

Die Vattenfall Wind Waidachswald GmbH, Amerigo-Vespucci-Platz 2, 20457 Hamburg plant die Errichtung und den Betrieb des Windparks „Waidachswald“ mit 16 Windenergieanlagen in Adelsheim, Gemarkung Sennfeld und in Schefflenz, Gemarkungen Mittel- und Unterschefflenz (Neckar-Odenwald-Kreis) sowie in Roigheim, Gemarkung Roigheim (Landkreis Heilbronn).

Hierfür liegt dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis seit dem 17.06.2025 ein Antrag auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von 16 Windenergieanlagen vor.

Am 14.07.2026 wurde das Genehmigungsverfahren eingeleitet und das Vorhaben auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Waidachswald“ sowie auf dem zentralen Internetportal der Bundesländer unter www.uvp-verbund.de öffentlich bekannt gemacht.

Während der laufenden Auslegung bzw. Zugänglichmachung wurde festgestellt, dass der in der Antragsunterlage D_01_08 „Artenschutzgutachten Fledermäuse“ mehrfach zitierte „Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2023“ des Büros inatu.re nicht beigefügt war. Dieser wurde zwischenzeitlich nachgereicht und den Antragsunterlagen unter D_01_08 „Anhang zu Artenschutzgutachten Fledermäuse – Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2023“ beigefügt.

Aus Gründen der Rechtssicherheit wird in Abstimmung mit der Antragstellerin das Vorhaben erneut öffentlich bekannt gemacht Maßgeblich für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind die mit dieser Bekanntmachung bekannt gemachten Fristen. Sämtliche Antragsunterlagen einschließlich der nachgereichten Unterlage werden erneut vollständig öffentlich zugänglich gemacht.

Die erneute Auslegung bzw. Zugänglichmachung des Antrags und der beigefügten Unterlagen erfolgt von Mittwoch, den 12.08.2026, bis einschließlich Freitag, den 11.09.2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Neckar-Odenwald-Kreis (www.neckar-odenwald-kreis.de) unter der Rubrik Kreisrecht / Bekanntmachungen im Ordner „Windpark Waidachswald“ (https://www.neckar-odenwald-kreis.de/Landratsamt/Kreisrecht+_+Bekanntmachungen/Windpark+Waidachswald.html#/).

Außerdem wird der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen auf dem o.g. Internetportal der Bundesländer zugänglich gemacht. Die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, wurden bereits am 21.07.2026 beteiligt und um Stellungnahme gebeten.

Einwendungen können schriftlich oder elektronisch vom Mittwoch, den 12.08.2026, bis einschließlich Montag, den 12.10.2026, bei der Genehmigungsbehörde vorgebracht werden. Einwendungen, die bereits aufgrund der öffentlichen Bekanntmachung vom 14.07.2026 innerhalb der dort genannten Fristen erhoben wurden, behalten in vollem Umfang ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut erhoben werden. Sie können innerhalb der neu eröffneten Einwendungsfrist ergänzt oder erweitert werden; dies gilt insbesondere im Hinblick auf die nachgereichte Unterlage unter D_01_08 (Anhang zu Artenschutzgutachten Fledermäuse - Ergebnisbericht zur fledermauskundlichen Untersuchung 2023).

Weitere Informationen zu dem Verfahren sind der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite des Landratsamts Neckar-Odenwald-Kreis oder dem zentralen Internetportal der Bundesländer zu entnehmen.

 

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