Adelsheim -
architektonisch auffallend, reich an Kultur, umgeben von Natur
Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite der Stadt Adelsheim begrüßen zu dürfen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zu unserer Stadt, unseren Freizeitangeboten und kulturellen Highlights wie "Adelsheim leuchtet".
Wir heißen Sie herzlich willkommen im staatlich anerkannten Erholungsort im Norden von Baden-Württemberg.
Aktuelle Neuigkeiten
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Das Wasser auf dem gesamten Eckenberg sowie in der Oberen Austraße Haus-Nr. 33, 35 und 37 wird am
- 05.12.2023 von 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
abgestellt.
Nicht betroffen sind die Martin-von-Adelsheim-Schule, Eckenberg Gymnasium und die Eckenberghalle.
Wir bitten um Beachtung!!!
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Hier können Sie Ihren Zählerstand erfassen.
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Brennholz in jeglicher Form wird nur an Motorsägenschein-Inhaber abgegeben. Dieser ist in Kopie im Bürgerbüro der Stadt Adelsheim bzw. den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt mit der schriftlichen Holzbestellung abzugeben (sofern nicht schon geschehen) Die Motorsägen - Nutzung ohne Sägeschein ist im Gemeindewald Adelsheim untersagt.
Brennholzbestellungen sind bis 15. Januar 2024 schriftlich mit Bestellformular über die Stadtverwaltung Adelsheim anzumelden. Bestellformulare sind im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Adelsheim, sowie den Außenstellen Sennfeld und Leibenstadt erhältlich und können auch hier heruntergeladen werden.
Die Bestellung kann im Bürgerbüro abgegeben, unter der Fax-Nr. 06291/6200-37 gefaxt oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! gesendet werden.
Mit der Unterschrift verpflichtet sich der Kunde, sowohl alle geforderten Unfallverhütungsvorschriften, als auch die Aufarbeitungs- und Zahlungsbedingungen einzuhalten.
Diese Unfallverhütungsvorschriften werden mit der Rechnung versendet und einmalig im Bauländer Boten zu Saisonbeginn veröffentlicht.
Bedingungen der Stadt Adelsheim zur Brennholzaufarbeitung
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In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.23 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Zubaugrenze für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPA), für die der Gemeinderat eine Zustimmung erteilt, auf 50 MWp festgelegt wird. Derzeit ist die Entwicklung von FPA mit insgesamt 37 MWp genehmigt. Anträge zur Entwicklung von FPA mit bis zu 13 MWp können bis zum 31.03.24 beim Bürgermeisteramt der Stadt Adelsheim eingereicht werden. Für alle Anträge gilt der vom Gemeinderat beschlossene Kriterienkatalog. Die eingegangenen Anträge werden dann bewertet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.