Pflicht zur Beseitigung der Notdurft
Beim Bürgermeisteramt Adelsheim sind Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern eingegangen, dass ein Mensch regelmäßig entlang von Straßen und Gehwegen sowie in privaten Vorgärten seine Notdurft verrichtet – garniert wird das Ganze auch noch mit Papiertüchern. Entdeckt werden solche Hinterlassenschaften nach der Nacht. Betroffen ist hauptsächlich das Wohngebiet Ziegelberg-Weide im Stadtteil Adelsheim.
Es ist natürlich verboten, einen Kackhaufen wo hinzusetzen und nicht zu entfernen. Denn was für Hunde und ihre Halter gilt, gilt erst recht für Menschen.
In der polizeilichen Umweltschutz-Verordnung der Stadt Adelsheim heißt es, dass der Halter eines Hundes dafür zu sorgen hat, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen oder in privaten Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich vom Hundehalter z.B. mit im Handel erhältlichen Beuteln zu beseitigen.
Zuwiderhandlungen können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Tipp des Tages an eine ganz spezielle Sorte Mensch:
Einen Hundekotbeutel bei sich zu haben,
hilft in manchen Lebenslagen!!!