Friedhofswesen
Aufgabe von Grabstätten
Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nutzungsrechts an einem Wahlgrab sind die Grabmale und die sonstigen Grabausstattungen von der Grabstätte zu entfernen. Verantwortlich hierfür sind bei Reihengrabstätten und Urnenreihengrabstätten die Verfügungsberechtigten, bei Wahlgrabstätten und Urnenwahlgrabstätten die Nutzungsberechtigten. Wir bitten darauf zu achten, dass neben dem Grabstein bzw. der Grababdeckung auch die Grabeinfassung, die vorhandene Bepflanzung und im Grab befindliche Fundamente mit entfernt werden. Die Grabmale, die Einfassungen und Fundamente dürfen nicht auf die Abfallplätze in den Friedhöfen gebracht werden. Diese können, sofern es sich um reines Steinmaterial handelt (Schriften aus Metall sind vorher zu entfernen), beim Entsorgungszentrum Sansenhecken in Buchen angeliefert werden.
Die Aufgabe der Gräber ist dem Friedhofsamt der Stadtverwaltung anzuzeigen.
Weitere Auskünfte erteilen das Friedhofsamt Adelsheim - Frau Killian, Tel. 6200-11 - sowie die Verwaltungsstelle Leibenstadt.