Stadt Adelsheim

Aufforderung zur Abgabe von Anträgen zur Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2023 eine redaktionelle Änderung des Kriterienkatalogs beschlossen. Ferner gilt:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Zubaugrenze für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPA), für die der Gemeinderat eine Zustimmung erteilt, auf 50 MWp festgelegt wird. Derzeit ist die Entwicklung von FPA mit insgesamt 37 MWp genehmigt. Anträge zur Entwicklung von FPA mit bis zu 13 MWp können bis zum 31.03.2024 beim Bürgermeisteramt der Stadt Adelsheim eingereicht werden. Für alle Anträge gilt der vom Gemeinderat beschlossene Kriterienkatalog. Die eingegangenen Anträge werden dann bewertet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.

Harte Kriterien

1

Stadt Adelsheim

erfüllt

 
  1. Die FPA darf nicht ohne Zustimmung der Stadt verkauft werden
 
 
  1. Die Stadt kann sich an der Betreibergesellschaft beteiligen
 
 
  1. Durch entsprechende Regelung wird sichergestellt, dass der für die Gewerbesteuer ausschlaggebende Gewinn der Betreibergesellschaft nicht künstlich minimiert wird
 

2

Bürgerschaft und Stadtbild

 
 
  1. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass sich Bürger mittels der Bürger-Energiegenossenschaft Bauland mit mindestens 25% an dem Projekt beteiligen können
 
 
  1. Durch entsprechende Regelung wird sichergestellt, dass die Allgemeinheit (wie Vereine/Ehrenamt oder andere Organisationen, die dem Allgemeinwohl der Stadt verpflichtet sind) von der Wertschöpfung profitiert
 
 
  1. Durch Standortwahl und Begrünung wird eine Blendwirkung der FPA auf Straßen und Wohnbebauung vermieden oder durch die Anlage von Grünzügen größtmöglich reduziert
 
 
  1. Flächen, auf denen FPA errichtet werden, sollen größtenteils nicht von der Wohnbebauung einsehbar sein
 
 
  1. Für die Erschließung der FPA darf kein neuer und dauerhafter Wegebau stattfinden. Dies gilt nicht für Wartungszufahrten und -gänge innerhalb der FPA
 

3

Natur und Artenschutz

 
 
  1. Die Fläche liegt nicht in einem Naturschutzgebiet
 
 
  1. Es erfolgt kein Eingriff in flächenhafte Naturdenkmale oder ausgewiesene Biotope
 
 

    3. Überschwemmungsgebiete (HQ100) und Wasserschutzgebiete Zone I sind nicht betroffen

 
 
  1. Ein ökologisches Pflegekonzept oder dauerhafte Beweidung des Unterwuchses wird zugesichert
 
 
  1. Soweit es die geplante Bewirtschaftung zulässt ist die Umzäunung für Kleinsäuger durchlässig zu gestalten
 
 
  1. Die FPA liegt nicht auf Böden mit Ackerzahlen größer 59.
 

4

Projektentwickler

 
 
  1. Der Sitz der Betreibergesellschaft ist in Adelsheim
 
 
  1. Die Netzanbindung wird ausschließlich mittels Erdverkabelung realisiert.
 
 
  1. Ein vollständiger Rückbau der FPA nach der Nutzungsdauer ist sichergestellt.
 
 
  1. Stichtage für die Berücksichtigung von Anträgen auf Aufstellung eines Bebauungsplans zur Errichtung einer FPA sind der 31. März und der 30. September eines Kalenderjahres, erstmals der 31. August 2021.
 
 
  1. Dem Antrag liegt die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer bei.
 

Weiche Kriterien

   

Punkte

1

Es wurde schlüssig dargelegt, dass durch Lage und Größe der FPA keine übermäßige Zersplitterung des Ausbaus auf mehrere Teilgebiete erfolgt.

5

2

Sichtbarkeit von Haupterschließungsachsen wurde berücksichtigt.

5

3

Die FPA gliedert sich durch Flächenauswahl und Grünordnungskonzept in die Landschaft ein und beeinträchtigt dadurch Naherholungsgebiete so wenig wie möglich.

10

4

Regionalplanerische Vorgaben wurden bei der Flächenauswahl berücksichtigt.

5

5

Belange des Biotopverbunds und sonstige Schutzgebiete wurden bei der Flächenauswahl berücksichtigt.

5

6

Bei mehreren Anträgen zum gleichen Stichtag erhält der Antrag mit den geringsten Ackerzahlen die volle Punktzahl, die Anträge mit höheren Ackerzahlen relativ weniger Punkte.

10

7

Mittels einer Alternativenprüfung wurde dargelegt, dass keine Fläche im Stadtgebiet mit geringeren Bodenwerten ansonsten gleiche Eignung aufweist.

30

8

Das Betreiberkonzept sichert einen kommunal- und bürgerfreundlichen Betrieb der FPA, der Stadt und Bürgern eine größtmögliche Teilhabe an der Wertschöpfung ermöglicht.

10

9

Der Projektentwickler hat mögliche Synergien mit anderen Erneuerbare Energien-Projekten berücksichtigt.

10

10

Das geplante Netzanbindungskonzept wurde schlüssig dargelegt.

10

 

SUMME

100