Stadt Adelsheim

Aktuelles -

Neuigkeiten aus Adelsheim und seinen Stadtteilen.

Hier finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten und wichtige Informationen auf einem Blick:

Start Baumaßnahme Sanierung Obere Austraße, Adelsheim

Bitte beachten Sie, dass am Montag den 17.06.24 die Baumaßnahme in der Oberen Austraße startet. Ab der Kreuzung Obere Austraße / Baron-Carl-Str. (Höhe Tankstelle) ist die Obere Austraße in Richtung Osterburken komplett gesperrt. Die Umleitungen sind ausgeschildert. Die Gehwege sowie der Fußgängerüberweg von der Auwiese kommend sind weiterhin nutzbar. Die Abfuhr des Mülls wird an 2 Stellen gewährleistet.

Sprechstunde des Citymanagements

Das Citymanagement lädt alle Bürgerinnen und Bürger zur Sprechstunde am Dienstag,  18. Juni von 13.00 bis 17.00 Uhr im Rathaus Adelsheim ein. 

Nutzen Sie die Gelegenheit, Ihre Ideen, Wünsche und Anregungen einzubringen und sich über Fördermöglichkeiten beraten zu lassen.

Am Donnerstag, 20. Juni findet keine Sprechstunde statt.

Weitere Informationen unter www.citymanagement-adelsheim.de

Adelsheimer Volksfest – Helfer gesucht!

Für die Durchführung des diesjährigen Volksfestes in Adelsheim (6. – 8.7.2024), suchen wir noch ein paar helfende Hände für den Auf- und Abbau und für die Belegung der Essensstände auf dem Marktplatz.

Wenn Sie uns gerne unterstützen würden, kontaktieren Sie uns unter der Nummer 0152/29529950.

Darüber freut sich das Orga-Team Marktplatz des Adelsheimer Volksfestes.

Poolbefüllungen

Die Tage sind nicht nur länger, sie werden auch bald wärmer und die nächste Poolsaison steht vor der Tür.

Bitte kontaktieren Sie vor dem Befüllen unsere Wasserversorgung (Telefon 41 55 54) um den besonderen Wasserbedarf anzumelden.

Die Wasserversorgung überwacht grundsätzlich den üblichen und erwarteten Wasserbedarf im Netz. Bewegt sich dieser außerhalb der erwarteten Grenzen, kann dies ein Hinweis auf einen Wasserrohrbruch sein und wird näher untersucht.

Zur Absetzung von Poolwasser unser Hinweis:

Poolfüllungen sind generell von der Möglichkeit der Absetzung ausgeschlossen, da es sich um Abwasser gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz handelt. Dies bedeutet, dass dieses Abwasser über die Schmutzwasserkanalisation entsorgt werden muss.

Wasserzählerwechsel in Adelsheim

Die Wasserversorgung Bauland GmbH bzw. die beauftragte Firma Gavro Peric aus Ludwigsburg wird mit den Wasserkunden einen Termin zum Tausch des Wasserzählers vereinbaren. Hierzu erhalten Sie Anschreiben mit einem Termin.

Die Wechselphase in Adelsheim fällt in den Zeitraum 18.-24.06.2024.

Nach dem Eichgesetz sind wir verpflichtet, den in Ihrem Haus/Ihrer Wohnung installierten Wasserzähler zu wechseln. Der regelmäßige Zählertausch garantiert Ihnen die Messgenauigkeit des Zählers. Selbstverständlich ist der Wechsel für Sie kostenlos. Jeder Kunde, dessen Zähler dieses Jahr zum Wechsel ansteht, bekommt in einem Anschreiben einen Terminvorschlag zum Zählerwechsel mitgeteilt.

Ermöglichen Sie bitte dem Mitarbeiter den ungehinderten Zugang zum Zähler und entfernen Sie beispielsweise Gegenstände vor dem Zählerplatz, damit der Wechsel schnell und ohne Behinderung erfolgen kann.

Die Arbeiten werden im Auftrag der Wasserversorgung Bauland GmbH von der Firma Gavro Peric aus Ludwigsburg durchgeführt. Die Mitarbeiter führen einen Ausweis mit sich.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Wasserversorgung Bauland GmbH

Tel. 06291/415554.

Ruhestörung

Aus aktuellem Anlass weist das Bürgermeisteramt zum Thema Ruhestörung auf Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Adelsheim hin. Der Paragraf 5 „Haus- und Gartenarbeiten“ lautet: 

„(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.

(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm-Verordnung, bleiben unberührt.“

Um Beachtung wird gebeten.