Stadt Adelsheim

Aktuelles -

Neuigkeiten aus Adelsheim und seinen Stadtteilen.

Hier finden Sie alle aktuellen Neuigkeiten und wichtige Informationen auf einem Blick:

Ruhestörung

Aus aktuellem Anlass weist das Bürgermeisteramt zum Thema Ruhestörung auf Bestimmungen der Polizeiverordnung der Stadt Adelsheim hin. Der Paragraf 5 „Haus- und Gartenarbeiten“ lautet: 

„(1) Haus- und Gartenarbeiten, die geeignet sind, die Ruhe anderer zu stören, dürfen in der Zeit von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr und von 21.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten gehören insbesondere der Betrieb von Bodenbearbeitungsgeräten mit Verbrennungsmotoren, von Rasenmähern, Laubsaugern und Häckslern, das Hämmern, Bohren, Sägen und Holzspalten, das Ausklopfen von Teppichen, Betten, Matratzen u.ä.

(2) Die Vorschriften nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, insbesondere die Rasenmäherlärm-Verordnung, bleiben unberührt.“

Um Beachtung wird gebeten. 

Jahreschronik

Die Jahreschronik der Stadt Adelsheim ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung, der Verwaltungsstelle Leibenstadt, der Bauland-Apotheke, im Schreib- und Tabakwarenladen Hohmann, im Geschenkartikel und Spielwarengeschäft Friedlein sowie bei der Bäckerei Dörr in Sennfeld kostenlos erhältlich.

Sie können der Stadtverwaltung Adelsheim gerne Adressen von ehemaligen Adelsheimern mitteilen, die ebenfalls Interesse haben, dann werden wir die Jahreschronik auch versenden.

Aufforderung zur Abgabe von Anträgen zur Entwicklung von Freiflächenphotovoltaikanlagen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20.11.2023 eine redaktionelle Änderung des Kriterienkatalogs beschlossen. Ferner gilt:

In der Sitzung des Gemeinderats vom 25.09.2023 hat der Gemeinderat beschlossen, dass die Zubaugrenze für Freiflächenphotovoltaikanlagen (FPA), für die der Gemeinderat eine Zustimmung erteilt, auf 50 MWp festgelegt wird. Derzeit ist die Entwicklung von FPA mit insgesamt 37 MWp genehmigt. Anträge zur Entwicklung von FPA mit bis zu 13 MWp können bis zum 31.03.2024 beim Bürgermeisteramt der Stadt Adelsheim eingereicht werden. Für alle Anträge gilt der vom Gemeinderat beschlossene Kriterienkatalog. Die eingegangenen Anträge werden dann bewertet und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgestellt.

Neue Bewerbungsphase für freie Bauplätze im Baugebiet „Steinäcker rechts“ startet

Am 27.03.2023 um 9:00 Uhr startet eine neue Bewerbungsphase für alle noch freien Bauplätze im Adelsheimer Baugebiet „Steinäcker rechts“.
Das Bewerbungsverfahren und die komplette Kommunikation rund um dieses
Verfahren läuft über die Online-Plattform BAUPILOT (www.baupilot.com).

Die noch verfügbaren Bauplätze werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen („Windhundprinzip“) vergeben. Genauere Informationen hierzu entnehmen Sie den unten abgedruckten Bauplatzvergaberichtlinien, die auch auf auf www.baupilot.com/adelsheim abrufbar sind.

Die Bewerbungsphase startet ab dem 27. März 2023, 9:00 Uhr.

Vorher eingegangene Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden!